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Hunde: anmelden / abmelden

Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.

Schritt 1

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  • Bestätigung

    Daten überprüfen

  • Abschluss

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).

Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.

Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Hundesteuer Amt-Hüttner-Berger
Amt Hüttner-Berge
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee

0 43 56 / 99 49 - 0
0 43 56 / 99 49 - 70 00
info@amt-huettener-berge.de
https://www.amt-huettener-berge.de

Ortschaft

Verwaltet durch <br>Amt Hüttener-Berge

Die Steuern für Groß Wittensee im Überblick

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Nicht ermäßigt

Ermäßigt

1. Hund
60 €
30 €
2. Hund
100 €
50 €
3. Hund
120 €
60 €
Es gelten folgende Ermäßigungen
  • abgerichteten Hunden, die von Artistinnen oder Artisten und berufsmäßigen Schaustellerinnen oder Schaustellern für ihre Berufsarbeit benötigt werden
  • Hunden, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten-, Rettungs- oder Jagdhunden verwendet werden und eine Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern abgelegt haben. Das mit dem Antrag vorzulegende Prüfungszeugnis darf nicht älter als zwei Jahre sein
  • Hunden, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder von berufsmäßigen Einzelwächterinnen oder -wächtern bei Ausübung des Wachdienstes benötigt werden
  • Hunden, die zur Bewachung von Binnenschiffen benötigt werden
  • Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden benötigt werden und welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt liegen; je Gebäude kann nur 1 Hund bei der Ermäßigung berücksichtigt werden
  • Jagdgebrauchshunden, die eine Jagdeignungsprifung abgelegt haben und jagdlich verwendet werden