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Hunde: anmelden / abmelden

Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.

Schritt 1

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  • Kommunenauswahl

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  • Hundeinformationen

    Daten des/der Hunde/s

  • Gebührenübersicht

    Übersicht der Gebühren

  • Bestätigung

    Daten überprüfen

  • Abschluss

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).

Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.

Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Schleswig-Holstein
IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITVSH)
Deliusstraße 10
24114 Kiel

+49 (0)431 530 550 0
+49 (0)431 530 550 99
info@itvsh.de
https://itvsh.de/

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